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Eichung der Geräte - "geeicht bis 2019"


Melden Sie Ihr Gerät dringend zur Eichung an!

Antrag auf Eichung (§ 37 Abs. 3 und § 38 MessEG)

Die Pflicht fristgerecht Antrag auf Eichung zu stellen ist vielen nicht bekannt.

Wir weisen Sie daher darauf hin, dass Sie dringend etwas tun müssen, wenn Sie ein Gerät mit Eichstempel "geeicht bis 2019" verwenden:

 Für alle Geräte mit Eichstempel "geeicht bis 2019" muss bis spätestens 21.10.2019 beim Eichamt oder bei uns Antrag zur Eichung gestellt sein. Nur dann dürfen angemeldete Geräte bis zur Eichung durch das Eichamt auch über den Gültigkeitszeitraum hinaus verwendet werden. Wir teilen Ihnen den Termin für die Eichung mit.

 Trifft Ihr Antrag nach dem 21.10.2019 ein, stellt das Eichamt einen kostenpflichtigen (!)
Bescheid
aus, in dem die Verwendung über den 31.12.2019 hinaus geduldet oder sogar
untersagt werden kann.

 Geräte, die einen Eichstempel "geeicht bis 2018" tragen werden bei zweijähriger Gültigkeit der Eichung im Jahr 2019 nur noch mit "geeicht bis 2020" gestempelt.
Ein Verlängern des Eichzeitraums durch Einsenden zum Jahresbeginn ist nicht mehr möglich!

 

Nach der Mitteilung eines Eichtermins müssen sie uns umgehend Ihr Gerät einsenden, damit wir das Gerät zur amtlichen Eichung vorstellen können.
Kommen Sie dem nicht nach verliert die Anmeldung Ihre Gültigkeit und Sie müssen Ihr Gerät neu anmelden.

 

Klicken Sie hier zum Eichauftrag !!

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